- Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) und § 4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung)
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
- Betreuung bestimmter Gewerbebetriebe, soweit diese in Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb stehen
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG)
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