• Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) und § 4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung)
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
  • Betreuung bestimmter Gewerbebetriebe, soweit diese in Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb stehen
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG)

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